
(richtiger: 'fehlerhafte' G.) wird eine Personengesellschaft genannt, der kein Gesellschaftsvertrag zugrunde liegt, weil er entweder nicht abgeschlossen worden oder nichtig ist. Ob die f. G. eine G. im Rechtssinne darstellt, ist bestr. Doch werden gutgläubige Dritte geschützt; besteht bere...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/F/faktische_Gesellschaft.htm
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